Anlässlich der bevorstehenden Umsetzung der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) stehen zahlreiche Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 vor einer neuen Ära der Berichterstattung: Die Verordnung führt zu einer einheitlichen Standardisierung und Digitalisierung von Nachhaltigkeitsberichten mit dem klaren Ziel, europaweit konsistente, transparente und vergleichbare Berichte zu fördern. Damit wird eine deutliche und leicht verständliche Kommunikation von Nachhaltigkeitsmaßnahmen wichtiger denn je, um den Anforderungen dieser Verordnung gerecht zu werden.
Für welche Unternehmen gilt die Nachhaltigkeitsberichtspflicht?
Die Berichtspflicht gemäß der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
1. Die Bilanzsumme beträgt mindestens 20 Millionen Euro.
2. Die Nettoumsatzerlöse betragen mindestens 40 Millionen Euro.
3. Das Unternehmen hat mindestens 250 Beschäftigte.
Zusätzlich sind kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern sie kapitalmarktorientiert sind.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt schrittweise:
• ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen
• ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen
• ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
(Quelle und weiterführende Informationen siehe: https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/umwelt-und-energie/nachhaltigkeit/csr-berichtspflicht-geplante-aenderungen-ab-2024-5352728 )
Warum gibt es die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Kommunikation von Nachhaltigkeitsbemühungen nimmt eine zunehmend zentrale Rolle in der internen sowie externen Unternehmenskommunikation ein: Kund*innen, Lieferant*innen, Mitarbeiter*innen und andere Geschäftspartner*innen erwarten heutzutage Antworten auf die Fragen, wie sich ein Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit positioniert und welche Maßnahmen im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich unternehmensweit umgesetzt werden. Die EU-Verordnung strebt genau dieses Ziel an: eine europaweit einheitliche, transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wie kann die Sprachenfabrik Sie dabei unterstützen?
Auch beim zukunftsrelevanten Thema Nachhaltigkeit ist die Sprachenfabrik Ihre kompetente Partnerin für internationale Kommunikation. Wir sorgen im Rahmen unserer Dienstleistungen Korrektorat und Korrektorat Plus dafür, dass Ihre Nachhaltigkeitsberichte in der jeweiligen Ausgangssprache absolut fehlerfrei, verständlich, professionell und ansprechend sind, und erstellen qualitativ hochwertige Übersetzungen Ihrer Berichte in Ihre gewünschten Zielsprachen.
Denn: Ein überzeugender Text stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen in Sie und Ihr Unternehmen. Authentizität und Glaubwürdigkeit – vermittelt durch klare, transparente und verständliche Texte – sind hierbei von zentraler Bedeutung. Daher gestalten wir nicht nur informative, sondern auch inspirierende Kommunikation – in der (Fremd-)Sprache, die Ihre Zielgruppe nicht nur spricht, sondern auch emotional berührt. Über alle Kommunikationskanäle hinweg.
// Bei Fragen zum Thema steht Ihnen unsere Kollegin Sabine Hachmeister gern zur Verfügung!
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